Einreisebeschränkungen

Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise mit Problemen verbunden sein.

Es gelten länderspezifische Reisewarnungen aufgrund der Pandemie. Welche Länder betroffen sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf unserer 
Länderkarte mit aktuellen Informationen des Auswärtigen Amts.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Das müssen Sie beachten:
Sie wollen nach Deutschland einreisen und haben sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten?

Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.

Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 252 KB) ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. beim Beförderer oder bei der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim).

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.Neue Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19:

Für die Umsetzung der Regelung sind die Bundesländer zuständig. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt daher von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll. Weitere Informationen (nur in deutscher Sprache) finden Reisende hier:




Alle Reisewarnungen und Einreisebestimmungen (laut Auswärtigem Amt) immer tagesaktuell ‼
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Übersichtskarte Corona-Inzidenz Zahlen je 100.000 Einwohner
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Das müssen Sie beachten:

Liste des RKI

Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform

PDF-Datei (nicht barrierefrei, 252 KB) ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. beim Beförderer oder bei der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim).

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.Neue Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19:

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html#c19076

Alle Reisewarnungen und Einreisebestimmungen (laut Auswärtigem Amt) immer tagesaktuell ‼

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Übersichtskarte Corona-Inzidenz Zahlen je 100.000 Einwohner